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Schulungsübersicht
I. Rechtliche Grundlagen
Annahmen und Grundsätze der eIDAS-Verordnung und des Gesetzes über Vertrauensdienste
und Electronic Identification vom 5. September 2016
- Ziele und Annahmen der europäischen Verordnung
- Grundsätze der eIDAS-Verordnung
- Grundsatz der Nichtdiskriminierung für elektronische Signaturen und Siegel, elektronische Zeit
- Zeitstempel, registrierte elektronische Zustelldienste und elektronische Dokumente
- Der Grundsatz der Gleichwertigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit einer handschriftlichen
Unterschrift - Grundsatz der Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Authentizität der Herkunft der
Daten, denen ein qualifiziertes elektronisches Siegel beigefügt ist - Der Grundsatz der Vermutung der Datums- und Zeitgenauigkeit und der Datenintegrität, wie
durch einen qualifizierten Zeitstempel angezeigt wird - Der Grundsatz der Vermutung der Unversehrtheit der Daten sowie der Datums- und Zeitgenauigkeit, angegeben durch
den qualifizierten registrierten elektronischen Zustelldienst - Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von qualifizierten Signaturen, qualifizierten Siegeln und qualifizierten
elektronischen Zeitstempeln - Grundsatz der Zertifizierung von qualifizierten Electronic-Signatur- und Siegelgeräten
- Grundsatz der gegenseitigen grenzüberschreitenden Anerkennung notifizierter elektronischer Identifikations
Systeme - Grundsatz der freiwilligen Notifizierung von elektronischen Identifizierungssystemen
- Grundsatz der Interoperabilität von elektronischen Identifizierungssystemen und Vertrauensdiensten
- Der Grundsatz des freien Verkehrs von Vertrauensdiensten im Binnenmarkt
- Der Grundsatz der freien Schaffung von Vertrauensdiensten auf den nationalen Märkten
- Der Grundsatz der technologischen Neutralität und der Offenheit für Innovationen
- Der Grundsatz der internationalen Anerkennung von Vertrauensdiensten
- Der Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Vertrauensdiensten
- Grundsatz der Sicherheit von elektronischen Transaktionen im Binnenmarkt
- Der Grundsatz des Vertrauens in die Sicherheitsstufen
- Der Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
- Grundsatz der guten Praxis
- Der Grundsatz der Sicherheit und Kontinuität der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
- Grundsatz der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
II. Vorgeschlagene Änderungen an EIDAS 20
- Erhöhte Transaktionssicherheit
- Was ist die digitale Identität?
- Nutzung der digitalen Identität
- Europäische Geldbörse für digitale Identitäten
- EPTC und Sicherheit
- Beispiele für den Einsatz von Identität
- Änderungen für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
- Änderungen für Unternehmen
- Auswirkungen auf die Realität
- Wie kann man sich auf die Änderungen vorbereiten?
Voraussetzungen
Publikum
- Alle Personen, die an den oben genannten Themen interessiert sind
21 Stunden